Digitale Angebote der Polizei erweitern – Onlinewache ausbauen!
Die Möglichkeit über ein Internetangebot der Polizei Strafanzeige zu erstatten, besteht mittlerweile in jedem Bundesland. Allerdings unterscheiden sich die Onlinewachen in den Bundesländern zum Teil noch erheblich in Benutzerfreundlichkeit und Umfang der anzeigbaren Delikte.
Die Polizeien im Land Bremen haben, wie einige andere Bundesländer auch, bisher das Angebot bewusst auf Anzeigeerstattung von Delikten wie Fahrraddiebstahl, Sachbeschädigung oder ähnlichem begrenzt. Diese Anzeigen ziehen in der Regel keine umfangreichen Ermittlungen nach sich, sondern dienen vor allem der Geltendmachung von Versicherungsansprüchen.
Eine Online-Anzeige bietet allen Bürger:innen die Möglichkeit, direkt von zu Hause aus eine Anzeige zu erstatten. Damit kann der erste Weg zum Polizeirevier entfallen. Natürlich kommt es dabei immer auf den konkreten Sachverhalt an. Sofern dieser eine gewisse Komplexität aufweist oder als emotional belastend empfunden wird, bietet sich schon im ersten Schritt der Gang auf das Polizeirevier an. Zum Anforderungsprofil einer bürgernahen Polizei gehört aber auch, den Bürger:innen verschiedene Kommunikationswege anzubieten und es grundsätzlich ihnen zu überlassen, auf welche Weise sie mit ihrer Polizei in Kontakt treten wollen. Daher sollte die Onlinewache die Möglichkeit geben, Straftaten jeglicher Art anzeigen zu können.
Gleichzeitig kann die Onlinewache auch eingesetzt werden, um sachdienliche Hinweise und andere Mitteilungen von Bürger:innen zu erhalten. So haben die meisten anderen Landespolizeien ihre Onlinewache dergestalt aufgebaut, dass dort neben der Strafanzeige auch die Möglichkeit besteht, sachdienliche Hinweise zum Beispiel zu Fahndungen oder Beobachtungen abzugeben, Lob und Dank auszusprechen, Beschwerden mitzuteilen oder allgemeine Nachfragen ohne konkreten Bezug zu Straftaten zu stellen.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
1. bei der Onlinewache der Polizei Bremen auf Grundlage der Erfahrungen aus anderen Bundesländern die Gelegenheit zu schaffen, möglichst Straftaten jeglicher Art zur Anzeige zu bringen;
2. im Rahmen der Onlinewache die Möglichkeit zur Abgabe sachdienlicher Hinweise, auch in anonymer Form, zum Aussprechen von Lob und Dank, zur Mitteilung von Beschwerden sowie zum Stellen von Nachfragen zu schaffen;
3. der staatlichen Deputation für Inneres innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung über die Erweiterungen und die Erfahrungen mit der bisherigen Nutzung zu berichten.
Kevin Lenkeit, Muhammet Tokmak, Holger Welt, Ali Seyrek, Mustafa Güngör und die Fraktion der SPD
Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE
Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen