„Polizei 4.0“ – mehr Sicherheit durch digitale Ausstattung im Einsatzdienst
Digitalisierung kann hier einerseits Entlastungen und Unterstützung im täglichen Polizeidienst und mehr Sicherheit für alle bewirken. Dies betrifft insbesondere die polizeilichen Einsätze im Streifendienst. Hier kann Digitalisierung zur schnelleren Abarbeitung der Einsätze beitragen und somit die Polizeiarbeit effizienter und bürger:innenfreundlicher machen. Die mobile digitale Ausstattung und Ausrüstung im Einsatz muss – um wachsende Herausforderungen zu bewältigen – weiter gestärkt werden, auch in den Bereichen Cybersicherheit, Datenschutz und Wartung. Es bedarf moderner Smart Devices an Bord aller Streifenwagen ebenso wie der standardmäßigen Nutzung von Bodycams im Einsatzdienst. Die in Bremen im vergangenen Jahr beschafften Bodycams müssen nun unter Nutzung der für die softwarebasierte Aufnahmenerfassung und -auswertung im Verarbeitungssystem @rtus geschaffenen Voraussetzungen eingesetzt werden. Der Kameraeinsatz dient Beweiszwecken und reduziert die Gewalt gegen Polizeibeamt:innen. Darüber hinaus wird eigenes Verhalten der Polizeibeamt:innen dokumentiert und ggf. auch Fehlverhalten reduziert. Die Änderung des § 33 des Bremischen Polizeigesetzes hat die grundsätzlichen rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von Bodycams bereits geschaffen. Ziel muss es nun sein, eine Standardnutzung im Einsatzdienst der Polizei zu erreichen, d. h. dass alle Streifenwagenbesatzung und sonstige Teams ständig mindestens eine Bodycam betriebsbereit mit sich führen, um bei Bedarf eine Aufnahme zu starten. Daher sind rechtliche Anpassungsbedarfe im Hinblick auf die Nutzung der Aufnahmegeräte in Wohnungen zu prüfen.
In Einsatzdienst einer modernen Polizei müssen zudem Dienst-Smartphones für alle Polizist:innen zur Verfügung stehen. Ziel muss es sein, die Mobiltelefone mit polizeilichen Abfrage- und Ausweisscanfunktionen auszustatten und über diese digitale Basisausstattung eine schnellere und genauere Abarbeitung von Einsätzen zu erreichen, da zeitintensive Abfragen über Funk minimiert werden könnten.
Die Einsatzmöglichkeit der Polizei-App @rtus-Mobile, die einen mobilen Zugriff auf das polizeiliche Vorgangsbearbeitungssystem ermöglicht, muss ebenfalls in jedem Streifenwagen sichergestellt sein. Ein direkter Zugriff auf polizeiliche Abfragesysteme und ein Beginn der Berichterstattung bereits am Ort des Einsatzes sparen Zeit für die zahlreichen herausfordernden Einsatzlagen der Polizei. Daher sind neben Mobiltelefonen für alle Kräfte im Einsatzdienst auch mobile Endgeräte an Bord aller Streifenwagen erforderlich. Diese müssen multiple-user-fähig und mit den stationären Rechnern der Polizei kompatibel sein, um eine nahtlose und schnelle Weiter- und Abarbeitung zu ermöglichen. Klar ist, dass dies ein WLAN-Netz an allen Standorten der Polizei erfordert. Schließlich gehört zu moderner digitaler Polizeiarbeit im Einsatzdienst auch die weitestgehende Ablösung von Bargeldtransfers. Geräte für bargeldloses Bezahlen per EC-Karte, Apple/Google Pay etc. müssen künftig als bürger:innenfreundliche, effektive und sicherere Alternative vorhanden sein.
Bundesweit steht die polizeiliche IT-Infrastruktur mit dem digitalen Transformationsprogramm P 20 vor einem fundamentalen Umbruch: Bis 2030 sollen IT-Systeme und -Verfahren der 16 Landes- sowie die vier Bundes-Polizeibehörden modernisiert und harmonisiert werden. Diesen Prozess wird das Land Bremen aktiv begleiten. Bisher ist der polizeiliche Arbeitsalltag allzu oft davon geprägt, alle möglichen Daten mehrfach erheben, eingeben und wiederholt abgleichen zu müssen. Das verbraucht in hohem Ausmaß unnötig Ressourcen. Mit P 20 soll die heterogene Datenhaltung in ein gemeinsames Datenhaus überführt werden. Mit Hilfe von „Datenschutz durch Technik“ soll konsequent sichergestellt werden, dass die Beachtung von Datenschutzvorschriften weitgehend automatisiert und ohne zusätzlichen Aufwand erfolgt. Das Gelingen dieser digitalen Transformation wird entscheidend dafür sein, dass auch die Polizeien im Land Bremen künftig effizienter und zielgerichteter arbeiten können.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
- die standardmäßige Nutzung von Bodycams im Einsatzdienst sicherzustellen und im Hinblick auf die Nutzung in Wohnungen den rechtlichen Rahmen sowie den praktischen Nutzen zu prüfen;
- darauf hinzuwirken, dass Smartphones als Diensthandys allen Polizeibeamt:innen im Einsatzdienst zur Verfügung stehen;
- für die Ausstattung aller Streifenwagen mit mobilen Endgeräten, auf denen eine mobile Vorgangbearbeitung möglich ist, Sorge zu tragen und hierbei die Kompatibilität mit den stationären Rechnern in den Polizeiwachen sicherzustellen;
- Streifenwagen mit der Möglichkeit für bargeldloses Bezahlen auszustatten;
- die Polizeibehörden organisatorisch, technisch und personell so auszustatten, dass Cybersicherheit, Datenschutz (durch Technik), Benutzerfreundlichkeit und Wartung sichergestellt sind;
- sich in diesem Sinne auf Bundesebene aktiv in die weitere Gestaltung und Umsetzung des Programms P 20 zur digitalen Transformation der polizeilichen Informationssysteme einzubringen;
- der staatlichen Deputation für Inneres sechs Monate nach Beschlussfassung und im Anschluss jährlich über den Fortgang zu berichten.
Kevin Lenkeit, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Michael Labetzke, Franziska Tell, Dr. Henrike Müller
und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE