Zum Hauptinhalt springen

Neues Bremer Verfassungsschutzgesetz schützt Grundrechte besser!

Der Bremer Senat hat heute den Entwurf eines neuen Bremischen Verfassungsschutzgesetzes beraten und beschlossen. 

Dazu erklärt Nelson Janßen, innenpolitischer Sprecher der Bremer Fraktion Die Linke: „Mit dem neuen Bremer Verfassungsschutzgesetz werden viele Eingriffe in die Grundrechte von Personen strenger geregelt. Gleichzeitig werden die Hürden für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln erhöht.“

Hintergrund der Gesetzesänderung ist, dass das Bundesverfassungsgericht in den vergangenen Jahren mehrfach die Praxis anderer Verfassungsschutzbehörden als verfassungswidrig erklärt hat. Dabei ging es um Maßnahmen, die ohne richterliche Kontrolle durchgeführt worden sind und tief in die Privatsphäre eingriffen und damit die Grundrechte der Betroffenen verletzt hatten.

Nelson Janßen weiter: „Mit der Gesetzesänderung verhindern wir solche Praktiken in Bremen und Bremerhaven und verbessern so den Schutz der Grundrechte der Bremer*innen gegenüber dem Inlandsgeheimdienst. Darüber hinaus wird künftig genauer unterschieden, welche Gruppen und Organisationen intensiv beobachtet werden dürfen. Nur wenn klar definierte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt werden, sind grundrechtsrelevante Eingriffe künftig zulässig. Bei anderen Gruppen kommen demnach weniger Überwachungsmaßnahmen zum Einsatz.“

Auch der Einsatz von V-Leuten wird mit dem neuen Gesetz stärker eingeschränkt. Strafrechtliche Verstöße oder Eingriffe in die Grundrechte werden beim Einsatz begrenzt. 

Janßen abschließend: „Das neue Bremer Verfassungsschutzgesetz ist ein Kompromiss: Einerseits stärkt es die Grundrechte, andererseits schafft es mehr rechtliche Klarheit für die Behörde. Für uns als Linke ist besonders entscheidend, dass der Schutz der Grundrechte endlich konsequenter umgesetzt wird.“

 

Zurück zum Kopf der Seite