Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen - § 218 muss weg!
Das Land Bremen hat im bundesweiten Vergleich eine gute Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen. Das geht aus dem ersten Jahresbericht für 2024 hervor, der am Dienstag in der Gesundheits-Deputation vorgestellt wird. Laut des Berichts hat Bremen, nach Mecklenburg-Vorpommern und Berlin, die drittbeste Versorgungsdichte bei Einrichtungen und deutlich mehr fortgebildete Ärtzt*innen.
Nelson Janßen, Sprecher für Gesundheit und Vorsitzender der Fraktion Die Linke in der Bremischen Bürgerschaft, kommentiert: „Schwangerschaftsabbrüche sind Teil der medizinischen Grundversorgung, die wir sicherstellen müssen. Dank des Jahresberichtes wissen wir jetzt, dass es im Land Bremen derzeit keine Hinweise auf eine Unterversorgung gibt. Die Einführung des Sicherstellungsgesetz, das Bremen ermöglicht, Ärzt*innen und Einrichtungen unter anderem auch finanziell zu unterstützen, war dafür ein wichtiger und notwendiger Schritt. Dadurch hat es zum Beispiel mehr Fortbildungen für Ärzt*innen gegeben, auch hat sich für Frauen die Wahlmöglichkeiten von verschiedenen Methoden verbessert.“
In dem Bericht fehlen jedoch relevante Daten – Eine getrennte Analyse der Kommunen Bremerhaven und Bremen ist nicht möglich, kritisiert Janßen: „Deshalb sollten wir keine voreiligen Schlüsse ziehen. Klar ist, dass noch viel Handlungsbedarf besteht. In Bremen führen nur wenige Gynäkolog*innen Abbrüche durch – obwohl es mehr tun würden, wenn strukturelle Barrieren wegfallen würden. Das zeigen die Ergebnisse der bundesweiten ELSA-Studie.
Dort, wo die Gynäkolog*innen arbeiten, werden keine Schwangerschaftsabbrüche angeboten, das gilt insbesondere für Gynäkolog*innen in Kliniken. Dass in Bremen nur etwa sechs Prozent der Abbrüche in Kliniken stattfinden, ist daher schlicht unzureichend. Konkret besteht zudem Bedarf nach zusätzlichen Räumen zur Durchführung von Abbrüchen und einer besseren Vergütung, aber auch die zusätzliche Arbeitsbelastung und Stigmatisierung sind Hürden, die wir angehen müssen.“
Ein weiteres Defizit sieht Janßen bei der sogenannten kriminologischen Indikation. Eine kriminologische Indikation bei einem Schwangerschaftsabbruch liegt vor, wenn die Schwangerschaft durch eine Straftat entstanden ist. Bei dieser Indikation entfällt die Pflichtberatung vor einem Abbruch, was eine deutliche Erleichterung für die betroffene Person darstellt.
„Obwohl wir von mehreren Fällen durch Gewaltschutzambulanzen wissen, die für eine solche Indikation in Frage kämen, ist es zu keinen Abbrüchen gekommen. Das ist alarmierend – es braucht dringend mehr Aufklärung und klare Prozesse.“
Der Bericht zeigt aber auch: Solange Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch unter § 218 geregelt sind, bleibt eine bedarfsgerechte und diskriminierungsfreie Versorgung Illusion.
„Der Paragraf sorgt dafür, dass Abbrüche nicht selbstverständlicher Teil medizinischer Versorgung sind – sie werden nicht regelhaft gelehrt und in der Versorgung angeboten, nicht ausreichend vergütet, und Einrichtungen haben kaum Unterstützung. Stattdessen werden Betroffene und medizinisches Personal stigmatisiert – das muss endlich aufhören! Wir fordern die ersatzlose Streichung des § 218. Eine Mehrheit der Bevölkerung steht dahinter – auch 75 Prozent der befragten Bremer Gynäkolog*innen, wie die ELSA-Studie bestätigt.“

